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Die Geburt deines Babys ist ein wichtiger Meilenstein. Du wirst dich auch nach Jahren detailliert an diesen besonderen Moment erinnern. Um so wichtiger ist, dass du die Geburt selbstbestimmt erlebst. Kennst du deine Rechte bei der Geburt? Wir zeigen dir deine Rechte bei der Entbindung im Kreißsaal. Denn überwiegend finden Geburten in Deutschland im Krankenhaus statt.
Darum geht’s im Detail:
- Deine Geburtsplanung: Wer darf mit in den Kreißsaal?
- Wenn es los geht: Darf ich zur Geburt abgelehnt werden?
- Die Entbindung: Was darf ich mitbestimmen?
- Darf ich das Geburts-TENS mit in den Kreißsaal nehmen?
1. Deine Geburtsplanung: Wer darf mit in den Kreißsaal?
Grundsätzlich ist es immer die Entscheidung der Schwangeren oder des Paares wer mit in den Kreißsaal kommen darf. Es kann der Partner sein, die Mutter oder Schwester. Aber auch die beste Freundin. Die Krankenhäuser können jedoch ihr Hausrecht ausüben und auch aus medizinischen Gründen Einschränkungen bei der Auswahl und Anzahl der anwesenden Personen durchsetzen.
Alle anwesenden Personen müssen geduldig sein und sich auf diese besondere Situation vorbereiten. Eine Geburt dauert viele Stunden. Wenn du zum Beispiel deinen Partner und deine beste Freundin mitnehmen willst, können sich beide abwechseln. Wichtig ist, dass du im Fokus stehst und nicht zu oft gewechselt wird, damit keine unnötige Unruhe in den Geburts-Prozess kommt.
Du darfst grundsätzlich auch eine Doula, eine professionelle Geburtsbegleiterin, mitnehmen. Da Doulas in Deutschland noch nicht so bekannt sind, kannst du damit auf Zuspruch oder auch Ablehnung stoßen. Du hast aber das Recht auf diese Form der Begleitung. Die Doula ist allein für dich und deinen Partner da. Sie tritt als erfahrene Begleiterin während der Geburt für deine Rechte und dein persönliches Wohlbefinden ein. Im Gegensatz zur Hebamme, wird sie allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen. Du bezahlst sie privat.
Du willst deine eigene Hebamme mit in den Kreißsaal nehmen? Dann musst du eine Klinik finden, in der es Beleg-Hebammen gibt. Rechtlich gesehen, hat der Klinik-Betreiber das Hausrecht. Wenn das Krankenhaus also nur die eigenen Hebammen zulässt, darfst du keine Eigene zur Geburt mitbringen. Eine Beleg-Hebamme darf dich bei der Vor- und Nachsorge betreuen und dann auf deinen Wunsch in die Klinik zur Geburt mitkommen, in der sie zugelassen ist.
2. Wenn es los geht: Darf ich zur Geburt abgelehnt werden?
Grundsätzlich gilt, dass alle öffentlichen Krankenhäuser alle gesetzlich versicherten Schwangeren aufnehmen müssen. Leider sieht das in der Realität manchmal anders aus. Der bestehende Hebammenmangel und das stetige Schließen der Kreißsäle, führen manchmal zur Ablehnung von Schwangeren im Krankenhaus. Ob diese Ablehnung gerechtfertigt ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung und obliegt dem Arzt.
Wenn du also im Krankenhaus ankommst, entscheidet der Arzt oder die Hebamme ob es die Kapazitäten erlauben, dich noch aufzunehmen. Nur wenn es sich bei dir um einen medizinischen Notfall handelt, müssen sie dich behandeln. Dies gebietet das Gesetz. Eine normale Geburt gilt allerdings nicht als medizinischer Notfall.
Schauen wir uns einmal die Zahlen an: 2017 hat jede 3. Geburtsklinik Schwangere abgewiesen, da sie die notwendigen Kapazitäten nicht aufweisen konnte. Sie hatte also schlichtweg keinen freien Kreißsaal und die Hebammen hatten schon zu viele Geburten zu betreuen. Ob die Abweisung gerechtfertigt ist, ist stets eine individuelle Entscheidung.
Informiere dich vorab, welche Kliniken in deiner Gegend eine Geburtshilfe anbieten. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass du abgelehnt wirst, ist es gut ein Ass im Ärmel zu haben.
3. Die Entbindung: Was darf ich mitbestimmen?
Das deutsche Patientenrechtegesetz hat zu weitreichenden Änderungen zwischen Behandelnden und Patienten geführt und die Rechte der Patienten in Gesetzesform gebracht. Auch die Rechte, die du während der Geburt besitzt sind hier verankert. Wir haben die Wichtigsten für dich einfach formuliert:
- Du hast immer das Recht aufgeklärt zu werden. Die Aufklärung muss für dich verständlich sein. Frage also nach, wenn du etwas nicht verstanden hast (§ 630c Abs. 2 BGB).
- Erst wenn du zustimmst, kann die vorgeschlagene medizinische Behandlung umgesetzt werden (§ 630d Abs. 1 BGB).
- Du darfst eine Behandlung ohne Begründung ablehnen. Der Arzt und die Hebamme müssen das respektieren (§630d Abs. 3 BGB).
- Du hast das Grundrecht in der Geburt respektiert & würdevoll behandelt zu werden.
- Du darfst medizinisch zugelassene Produkte mitbringen und nach Anmeldung im Krankenhaus, auch im Kreißsaal, anwenden. Wenn du zum Beispiel mit Geburts-TENS entbinden möchtest, kann dir das keine Hebamme und kein Arzt verbieten (§ 630c Abs. 1 BGB).
Du bist die Entscheiderin des Geburtsprozesses. Hebamme und Arzt haben aber die Erfahrung und auch ein sehr gutes Bauchgefühl, deswegen solltest du ihnen auch Vertrauen schenken. Sie klären dich medizinisch auf und stehen dir bei. Eingreifen dürfen sie nur mit deiner ausdrücklichen Erlaubnis! Hier heißt das Zauberwort: Kommunikation.
Ausnahmen bilden seltene medizinische Notfälle. Aber auch hier bedarf es der kurzen Aufklärung und schnellen mündlichen Zustimmung der behandelnden Person, sofern dies umgesetzt werden kann. Ansonsten entscheidet dein mutmaßlicher Wille. Der Arzt entscheidet also bestmöglich für dich und dein Kind, falls du oder dein Berechtigter dazu nicht in der Lage sind.
Was ein Notfall ist, liegt immer im Ermessen der Hebamme oder des behandelnden Arztes. Es ist also meist eine Individualentscheidung. Wichtig ist, dass du nun deine Rechte kennst und so sicherer in die Geburt startenen kannst.
Rechte Geburt: Das Zauberwort heißt Kommunikation
Eine Geburt ist eine völlig neue Erfahrung für dich und deinen Partner. Wenn ihr euch vorher genau darüber austauscht, was ihr euch für die Geburt wünscht, kann dein Partner auch für dich entscheiden. Bei deiner Krankenkasse findest du einen Vordruck zur Patientenverfügung. Nehmt ein ausgefülltes Exemplar mit. So kann dein Partner die Vermittlerrolle zwischen dir und der Hebamme einnehmen, falls du gerade in den Presswehen nicht in der Lage dazu bist. Denn mit der Patientenverfügung kann dein Wille zweifelsfrei belegt werden.
Wenn dir während der Geburt etwas nicht gefällt, rede darüber. Deine Einwilligung bleibt der Maßstab fü jedes medizinische Handeln. Wenn du das Gefühl hast zu grob behandelt zu werden. Oder du dich frei bewegen möchtest, auch wenn die Hebamme das gerade für keine gute Idee hält. Rede mit dem medizinischen Personal über deine Gefühle und Befindlichkeiten! Schluck es nicht hinunter! Denn jede Geburt ist anders und es ist dein Geburts-Erlebnis. Besprich alles offen, so dass du diesen Moment selbstbestimmt und frei empfinden kannst.
Unser Tipp:
Alle wichtigen Maßnahmen müssen in deiner Patientenakte dokumentiert werden. Du hast das Recht auf eine Kopie dieser Unterlagen. Die Kosten dafür trägst du privat. Den Bericht über das Erlebnis Geburt zu lesen und aus einer anderen Sicht zu sehen, kann sehr spannend sein.
Diana von Geburts-TENS.de
4. Darf ich das Geburts-TENS mit in den Kreißsaal nehmen?
Einige Krankenhäuser arbeiten schon mit Geburts-TENS. Aber was ist, wenn die Hebamme im Kreißsaal unser Geburts-TENS nicht kennt?
Du darfst dein Geburts-TENS Gerät immer mit ins Krankenhaus nehmen! Lass dich bitte nicht verunsichern. Unser Geburts-TENS ist ein Medizinprodukt mit CE Zeichen. Dies befindet sich auf dem Befestigungsbügel, wo die Batterien eingelegt werden (zum Beispiel CE 1309).
Deine Hebamme kann dich allerdings bitten das TENS Gerät während des CTGs auszuschalten. Das ist zwar nicht nötig, aber sie kann es einfordern. Auch die Hebamme hat Rechte, so dass auch hier wieder gilt: Kommuniziere aktiv!
Ein weiterer TENS-Experte im Krankenhaus ist die Anästhesie-Abteilung. Diese kennt den Einsatz von Geburts-TENS vielleicht nicht, nutzt aber meist konventionelle TENS-Geräte zur Schmerztherapie. Daher kann sie das interne Personal über die TENS-Technologie aufklären.
Wenn du im Vorfeld ein Beratungsgespräch im Krankenhaus hast, kläre am besten vorab, dass du ein Geburts-TENS Gerät mitbringen wirst. Das gibt dir Sicherheit und ermöglicht es dem Krankenhaus, sich auf deine Wünsche und Vorstellungen einzustellen. Und der große Vorteil: Du kannst es bereits in der Latenzphase zu Hause einsetzen und bis zur Austreibungsphase im Kreißsaal nutzen. Und später auf der Wochenstation sogar für Nachwehen oder bei Nackenschmerzen nach dem Stillen.
Falls deine Hebamme oder der Arzt mehr Informationen brauchen, zeig ihnen unsere Homepage: www.Geburts-TENS.de. Hier finden sie mehr Informationen.